Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

- Beratung/Coaching -

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei den Personenbezeichnungen die weibliche Form gewählt, jedoch beziehen sich die Angaben stets auf Angehörige aller Geschlechter.
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte gegenüber Unternehmen und privaten Dienstleistungsnehmerinnen mit:

Anita Schmidt
Praxis Leuchtimpulse
Im Gersegge 44
58119 Hagen
Mail: kontakt(at)impuls-as.de
www.leuchtimpulse.de

1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1) Die von beiden Vertragspartnerinnen akzeptierten allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Beraterin/Coachin/Mediatorin/Kursleiterin (nachfolgend Coachin genannt) und der Verbraucherin/Unternehmen/Dienstleistungsnehmerin (nachfolgend Klientin genannt) als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Klientin das generelle Angebot der Coachin zum Coaching/Training/Kurs bzw. zur Beratung/Mediation (nachfolgend Coaching genannt) in beruflichen und privaten Fragestellungen/Coachinganliegen annimmt. Dieses Rechtsgeschäft kann per E-Mail, Kontaktformular, telefonisch/mündlich oder online (Zoom/Skype) zustande kommen. Die Vereinbarung eines gemeinsamen Termins gilt als Auftragsbestätigung. Die Klientin verpflichtet sich mit ihrer verbindlichen Buchung eines Coachings, dass sie diese AGB zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.

3) Die Coachin ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn sie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen, trainieren und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coachin für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.

4) Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen von Klientinnen/Unternehmen werden von der Coachin nicht anerkannt, es sei denn, dass sie ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2 Inhalt des Dienst-/Coaching-Vertrags

1) Die Coachin erbringt ihre Dienste gegenüber der Klientin in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf Beratung, Coaching, Mediation und Kurse gewissenhaft und professionell anwendet. Die Coachin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen der Klientin entsprechen, sofern diese hierüber keine andere Entscheidung trifft. Von der Coachin angewandte Methoden werden grundsätzlich vor ihrer Anwendung mit der Klientin besprochen bzw. dieser erläutert (Durchführung, Wirksamkeit, Effekt).

2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Coachings kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Beratungs- bzw. Coaching- und Mediationsleistung bzw. die Durchführung von Kursen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels der Klientin.

 

3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches

1) Die hier angebotenen Coachingleistungen sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde. Daher darf die Coachin gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Die Coachin darf keine Krankschreibungen vornehmen und sie darf keine Medikamente verordnen.

2) Psychosoziale Coachings sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie oder ärztliche Behandlung. Die hier erbrachten Leistungen können begleitend zu einer Psychotherapie bzw. ärztlichen Behandlung in Anspruch genommen werden. Die Klientin trägt während des gesamten Coachingprozesses die volle Verantwortung für ihr Handeln, sowohl während als auch außerhalb der Coachingtermine. Die Teilnahme an einem Coaching setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Die Klientin bestätigt im Rahmen dieser AGB, dass sie keine Erkrankung hat, die sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt und/oder einem Coachingprozess aus medizinischen oder psychologischen Gründen entgegensteht. Sie bestätigt darüber hinaus, dass sie keine Drogen oder Psychopharmaka einnimmt, die den Coachingprozess beeinträchtigen. Im individuellen Einzelfall kann die Coachin eine schriftliche Zustimmung einer ggfs. behandelnden Psychotherapeutin/Ärztin verlangen.

 

4 Mitwirkung der Klientin

1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist die Klientin nicht verpflichtet. Ein Coaching ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung der Klientin sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching wie auch für eine aktive Mitarbeit bei angewandten Methoden.

2) Es ist möglich, dass die Coachin der Klientin im individuellen Einzelfall eine ärztliche Untersuchung empfiehlt. Einer solchen Empfehlung muss die Klientin nicht zwingend folgen. Jedoch kann die Ablehnung einer solchen Empfehlung Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Coachings haben und/oder zu dessen Abbruch gemäß §1 (3) und §4 (3) führen.

3) Die Coachin ist berechtigt, das Coaching zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn die Klientin die Coachinginhalte ablehnt. Die Klientin hat ebenso das Recht, das Coaching zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist und/oder sie die Coachinginhalte ablehnt. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Coachingtermin erfolgen.

5 Honorierung der Coachin

1) Die Coachin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch, der separat in einer Honorarvereinbarung geregelt und festgehalten wird. Alle anderen Honorarlisten oder -verzeichnisse gelten nicht.

2) Die angegebenen Honorare der Coachin sind Bruttopreise. Ihre Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit.

3) Bei telefonischem oder Online-Coaching ist zur Prävention missbräuchlicher Inanspruchnahme Vorkasse erforderlich.

4) Bei Kursen wird das Honorar vor Kursbeginn – jedoch spätestens zum ersten Kurstermin – fällig. Eine Überweisung muss dann bereits auf dem Konto ersichtlich sein oder es erfolgt eine Barzahlung. Die Kursteilnahme wird von einem Zahlungseingang abhängig gemacht. Nach Zahlungseingang entsteht ein Anspruch der Kursteilnehmerin auf die entsprechende Gegenleistung. Kann ein Kurs im Falle höherer Gewalt nicht entsprechend der Planung stattfinden, z.B. durch Erkrankung der Coachin, hat die Kursteilnehmerin selbstverständlich Anspruch auf Rückerstattung ihrer Zahlung oder einen entsprechenden Nachholtermin.

5) Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich die Klientin unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar, sofern es nicht bereits per Vorkasse entrichtet wurde. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn die Klientin mindestens 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne eigenes Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann von der Coachin verlangt werden.

6) Termine, die von Seiten der Coachin abgesagt werden müssen, werden der Klientin selbstverständlich nicht in Rechnung gestellt. Die Klientin hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Coachin. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen. In solchen Fällen wird ein Ersatztermin vereinbart.

7) Wird ein Präsenztermin für das Coaching außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zzgl. zum Honorar angemessene Reise- und ggfs. Übernachtungskosten berechnet.

6 Vertraulichkeit des Coachings

1) Die Coachin unterliegt grundsätzlich der Schweigepflicht. Sie behandelt die Daten der Klientin absolut vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte des Coachings, der Begleitumstände und der persönlichen Verhältnisse der Klientin Auskünfte nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung (vgl. Datenschutzerklärung). Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse der Klientin erfolgt und anzunehmen ist, dass diese zustimmen wird.

2) § 6 (1) ist nicht anzuwenden, wenn die Coachin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an z.B. Ehegatten, Lebensgefährten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.

3) § 6 (1) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit dem Coaching persönliche Angriffe gegen die Coachin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

4) Die Coachin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen. Der Klientin steht eine Einsicht in diese persönlichen, handschriftlichen Notizen nicht zu, sie kann jedoch ein detailliertes Protokoll über das Coaching verlangen, das die Coachin dann kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeit-aufwand abrechnet.

7 Haftungsausschluss

Die Klientin stellt die Coachin durch Akzeptanz dieser AGB von jeglichen Haftungsansprüchen frei. Die Coachin kann keine Garantie für einen Erfolg des Coachings gemäß der individuellen Zielver-einbarung geben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Coaching sich an grundsätzlich gesunde Klientinnen mit Weiterentwicklungsinteresse richtet. Coaching ersetzt in keinem Fall eine medizinische, psychologische, psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung/Betreuung. Der Klientin wird ausdrücklich empfohlen, sich umgehend an eine medizinische, ärztliche oder psycho-therapeutische Fachperson zu wenden, sobald sich die Notwendigkeit einer Diagnose und/oder Heilbehandlung ergibt.

8 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten im Ablauf des Coachings und über die allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Sichtweisen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen der AGB insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem beabsichtigten und offensichtlichen Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Stand Juni 2021

© Anita Schmidt